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Neuplanung der
Finanzierung des Integrativen Bildungszentrums München
IBiZ

Die Finanzierung des IBiZ wird aus mehreren Töpfen kommen, insbesondere bisher aus dem Bereich der Arbeitsförderung des Arbeitsamtes. Das kommt daher, daß Suchtkranke gewöhnlich sehr schwer vermittelbar sind, da auch ihr Bildungsstand erheblich unter dem Durchschnittsniveau der Bevölkerung liegt. Ein Grund dafür liegt in dem Zeitbereich, in dem Suchtkrankheit ausbricht: in der Pubertät, wenn die Zeit der Schulprüfungen in der Haupt- und in der Realschule beginnt.

Die Anschubfinanzierung des IBiZ in der Vorlaufphase leistete zu einem Großteil die Arbeitsverwaltung; die Landeshauptstadt München leistete einen Beitrag zur Kofinanzierung, der aus dem Haushalte des Referates für Arbeit und Wirtschaft RAW stammt.

Die mit allen Beteiligten ausgehandelte und nun durch die Landeshauptstadt abgelehnte Finanzierung des IBiZ sollte stammen an erster Stelle aus dem Bereich der
· Sozialhilfe nach §§ 39, 40, 47 BSHG Bundessozialhilfegesetz des übergeordneten Sozialhilfeträgers.
· Arbeitsamt München für die Stufen I/II, durch tip für Stufe I und Jugendsoforthilfeprogramm der Bundesregierung für Stufe II (Hauptschulabschluß), die
· Kofinanzierung vom Referat für Arbeit und Wirtschaft RAW und dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) als Qualifizierungsangebot der Landeshauptstadt München.
· Der psychosoziale Bereich des IBiZ wird gefördert vom Bezirk Oberbayern, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Referat für Gesundheit und Umwelt RGU der Landeshauptstadt München für die Sachkosten dieses Bereiches.
· Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat sich bereit erklärt, sich mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 3 (ESF), nicht etwa mit Haushaltsmitteln, an der Finanzierung zu beteiligen.

Die Teilnehmerfinanzierung wird teilweise über das entsendende Arbeitsamt übernommen über tip Reha- und Arbeitsförderungsmaßnahmen. Teilweise wird die Finanzierung über das Sozialamt der Herkunftsorte der TeilnehmerInnen geregelt für die Zeit am Bildungszentrum.
Für Teilnehmer, die z.B. über die Jugendämter vermittelt werden, finanzieren diese den Beitrag über das KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Die Grundlage der Teilnehmerfinanzierung liegt in der Tatsache begründet, daß Suchtkranke seelisch behindert im Sinne des Gesetzes sind und Eingliederungshilfen beanspruchen können.

Ziel der Finanzierungsmodalitäten:

Aus Gründen, die auch in der Verpflichtung des Staates zu sehen sind, eine allen jungen Menschen und ihren Begabungen angemessene Schulbildung bereit zu stellen, wäre es notwendig, daß das IBiZ als Bildungszentrum einer Krankenschule mit besonderer pädagogischer Prägung gleichgestellt und vom Freistaat finanziert wird.
Die bildungs- und berufliche Qualifizierung von Suchtkranken gemäß ihrer Begabung würde die Rückfallgefahr radikal einschränken und damit dem Freistaat, den Kommunen und den Sozialkostenträgern langfristig erheblichen Mitteleinsatz ersparen.
Dies wird im Kultusministerium und im Landtag bisher so nicht akzeptiert.

Eine Zwischenlösung wäre die Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung des IBiZ für bayerische Suchtkranke. Diese könnte aus mehreren, schon jetzt dauernd an der Finanzierung der Reha-Maßnahmen Beteiligten geschaffen werden.
Mitglieder einer solchen Stiftung könnten sein:

  • Das Landesarbeitsamt Bayern, vertreten durch die Arbeitsämter München und Nürnberg
  • Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Kultusministerium und das Sozialministerium
  • Der Verband der Bayerischen Bezirke, vertreten durch den Bezirk Oberbayern
  • Die Landesversicherungsanstalten, vertreten durch die LVA Oberbayern
  • Die Kommunen, vertreten möglicherweise durch das RAW und das Sozialreferat Fachstelle Hilfe zur Arbeit, München

[IBiZ München e.V.]