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Das Integrative Bildungszentrum
München wird anders als ursprünglich geplant voraussichtlich
nicht im Jahr 2002 eröffnet werden können. 1. Die mit den verschiedenen Behörden und Ämtern gemeinsam geplante Finanzierung wird nach veränderter Haushaltslage der Landeshauptstadt München und nach der Planung des neuen Fußballstadions nicht dem Stadtrat vorgestellt und von den beiden Referaten, dem Referat für Gesundheit und Umwelt und dem für Arbeit und Wirtschaft dort auch nicht beantragt. Mit Schreiben vom 09.01.02, das nach Poststempel vom 23.01. am 24.01.02 eintrifft, teilt der für kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Zuständige mit: "Aus diesem aktuellen
Antrag ergibt sich bei Durchsicht, dass das finanzielle Projektrisiko
voll bei der Landeshauptstadt München (hier RAW und RGU) liegen würde
und dies bei einem Projekt, welches vom Konzept her weit über die
Stadtgrenzen hinaus reicht. 2. Im Herbst wurde ein neuer
Antrag an das Kultusministerium gestellt, im Zusammenhang mit der neuen
Gesetzeslage zum Behindertenrecht eine besondere schulische Einrichtung
als IBiZ zu genehmigen oder abzulehnen. Nach mehreren unserem neuen Antrag folgenden Fachgesprächen im Kultusministerium im alten und schon im neuen Jahr schlug der für uns zuständige Beamte uns vor, das Kultusministerium wegen Untätigkeit nach § 75 VGO beim Verwaltungsgericht München zu verklagen. Wir werden das tun in Verbindung mit einer Verpflichtungsklage.
Eine Erklärung des Kultusstaatssekretärs Freller an den Landtag, daß wenn diese Klienten tatsächlich krank und/oder behindert seien, sie dann auch beschult werden sollten. Gleichlautende Würdigungsbeschlüsse der Landtagsausschüsse für Bildung und für Soziales, die Staatsregierung solle zusehen, wie das IBiZ verwirklicht werden könne. Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) stellt fest, daß Suchtkranke seelisch behindert sind. Ihnen stehen daher Eingliederungshilfen zu, darunter auch eine ihnen und ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung. Auslöser für die Suchterkrankung Suchtkranker in der Pubertät sind häufig u.a. die schulischen Verhältnisse der Suchtkranken, die in einer Art Sitzpädagogik nicht genügend eigene Entwicklungsmöglichkeit haben, ihren Dopamin D-2 Bedarf zu decken; bei ihnen klicken Suchtmittel und greifen sofort: die Suchtkrankheit wird offenbar. Dies fällt in die Verantwortung des Schulbereiches, und hier trägt der Staat - vertreten durch das Kultusministerium - mit den Bildungszielen und seiner Verantwortung für gleiche Erziehungsmöglichkeiten aller gemäß ihren Anlagen Verantwortung. Im allgemeinen Bewußtsein zeigt uns heute die PISA-Studie auf, daß insbesondere benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft auch schulisch nicht gemäß ihren Anlagen gefördert werden; die Suchtkranken können und müssen dazu gezählt werden.
Postanschrift: IBiZ Geschäftsstelle Tel/Fax: 08191 943 277 E-Mail: ernst-friedrich.harmsen@ibiz.de |
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