Aktuelles
IBiZ Verpflichtungsklage gegen das Kultusministerium
Verhandlungstermin 22. September 2003, 10 Uhr,
im Verwaltungsgericht München

Soziale Aspekte des IBiZ
Suchtkranke könnten durch wesensgemäße Bildung und schulische Abschlüsse im IBiZ bei gleichzeitiger Entlastung von Angehörigen und Nächsten und späteren Lösung dieser Menschen aus der Abhängigkeit von staatlichen Fördermitteln durch anschließendes selbständiges Ergreifen des individuellen Lebensweges unabhängig werden. Dies ist der soziale Aspekt der IBiZ-Klage.

Rechtliche Aspekte
Suchtkranke Menschen werden im Bildungssystem benachteiligt.
Das Kultusministerium hat inzwischen erkannt und gerichtsnotorisch bestätigt, daß das herkömmliche Schulsystem Suchtkranken besondere Hindernisse auf dem Schulgang in den Weg stellt; diese Hindernisse durch Benachteiligung müssen abgebaut werden: Suchtkranke müssen wie andere Menschen gleiche Bildungschancen erhalten. Das trifft zunächst seelisch behinderte Suchtkranke, die schon aus dem Bildungssystem herausgefallen sind und im IBiZ ihre Chance neu ergreifen wollen.

Das Bildungssystem insbesondere in Bayern scheint bisher darauf gerichtet zu sein, Chancen für Schüler einzugrenzen mit der Behauptung, diese würden hier höher qualifiziert als in anderen Bundesländern. Mit knapp 20% Abiturienten liegt Bayern in der deutschen Bildungslandschaft ganz hinten und setzt speziell auf "Hochbegabte" durch Förderung der am besten Angepaßten im vorgegebenen Leistungssystem. Andererseits zieht Bayern AbiturientInnen aus den anderen Bundesländern ab.

Der Anforderungskatalog in Lehrplänen und in der Schulwirklichkeit ist bisher offenbar nicht darauf gerichtet, Neues, Innovatives und Produktives im Bildungssystem zu unterstützen. Suchtkranke würden, gemäß ihren Anlagen, genau in dieser Weise gefördert werden können.
Durch diese - ihnen gemäßen - hohen Anforderungen könnte es in diesem Sinne zukunftsgemäße - und daher nicht eng definierbare - Entwicklungen in der pädagogischen Landschaft geben.

Pädagogische Aspekte
Mit der Genehmigung des ursprünglichen Antrags auf Anerkennung des IBiZ als (Sucht)Krankenschule besonderer Prägung und ihrer Finanzierung wäre der Bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit gegeben, eine Ersatzschule besonderer Prägung für seelisch behinderte Menschen zu schaffen, die eine Vorreiterrolle in unserer immer stärker suchtgeprägten Gesellschaft spielen kann.
Erfahrungen aus der pädagogischen Arbeit des IBiZ werden wissenschaftlich begleitet und können anderwärts altersspezifisch genutzt werden, so daß gemäß den Erfolgen die Methodik im weitesten Sinne angewandt werden kann; damit wäre eine Sonderung der betroffenen SchülerInnen später nicht mehr notwendig, und das System IBiZ zur Integration Suchtkranker könnte Teil einer allgemeinen pädagogischen Praxis werden.

Ökonomische Aspekte
Haushaltserwägungen spielen gewöhnlich eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung von Reformvorhaben. Notwendige Reformen allerdings nicht durchzuführen belastet Bund, Länder und Kommunen nachhaltig auf allen Ebenen durch den Mangel an Innovationsfähigkeit; das wirkt sich besonders im Sozialen aus.

In diesem Sinne können Umwegsrentabilitätsstudien helfen, wie sie durch das IBiZ vorgelegt wurden, um die Nachhaltigkeit des IBiZ-Vorhabens zu zeigen:
Es ist in jedem Fall teurer, SchülerInnen den Bildungsgang abbrechen zu lassen und sie damit in Abhängigkeit von den Sozialhilfeträgern und -ämtern zu schicken als ihnen zu ermöglichen, ihre besonderen Begabungen zu entwickeln und zu fördern und diese in der Gesellschaft nutzbar zu machen.

Finanziell günstiger für den Staat ist also, diese jungen Menschen rechtzeitig und angemessen zu fördern. Das ist nicht teurer als in anderen Förderbereichen bei vermutlich sehr viel höherem Gesamterfolg durch die spätere Selbständigkeit der Geförderten.

Ernst-Friedrich Harmsen, Projektleiter IBiZ

[IBiZ München e.V.]