Soziale Aspekte
des IBiZ
Suchtkranke könnten durch wesensgemäße Bildung und schulische
Abschlüsse im IBiZ bei gleichzeitiger Entlastung von Angehörigen
und Nächsten und späteren Lösung dieser Menschen aus der
Abhängigkeit von staatlichen Fördermitteln durch anschließendes
selbständiges Ergreifen des individuellen Lebensweges unabhängig
werden. Dies ist der soziale Aspekt der IBiZ-Klage.
Rechtliche
Aspekte
Suchtkranke Menschen werden im Bildungssystem benachteiligt.
Das Kultusministerium hat inzwischen erkannt und gerichtsnotorisch bestätigt,
daß das herkömmliche Schulsystem Suchtkranken besondere Hindernisse
auf dem Schulgang in den Weg stellt; diese Hindernisse durch Benachteiligung
müssen abgebaut werden: Suchtkranke müssen wie andere Menschen
gleiche Bildungschancen erhalten. Das trifft zunächst seelisch behinderte
Suchtkranke, die schon aus dem Bildungssystem herausgefallen sind und
im IBiZ ihre Chance neu ergreifen wollen.
Das Bildungssystem
insbesondere in Bayern scheint bisher darauf gerichtet zu sein, Chancen
für Schüler einzugrenzen mit der Behauptung, diese würden
hier höher qualifiziert als in anderen Bundesländern. Mit knapp
20% Abiturienten liegt Bayern in der deutschen Bildungslandschaft ganz
hinten und setzt speziell auf "Hochbegabte" durch Förderung
der am besten Angepaßten im vorgegebenen Leistungssystem. Andererseits
zieht Bayern AbiturientInnen aus den anderen Bundesländern ab.
Der Anforderungskatalog
in Lehrplänen und in der Schulwirklichkeit ist bisher offenbar nicht
darauf gerichtet, Neues, Innovatives und Produktives im Bildungssystem
zu unterstützen. Suchtkranke würden, gemäß ihren
Anlagen, genau in dieser Weise gefördert werden können.
Durch diese - ihnen gemäßen - hohen Anforderungen könnte
es in diesem Sinne zukunftsgemäße - und daher nicht eng definierbare
- Entwicklungen in der pädagogischen Landschaft geben.
Pädagogische
Aspekte
Mit der Genehmigung des ursprünglichen Antrags auf Anerkennung des
IBiZ als (Sucht)Krankenschule besonderer Prägung und ihrer Finanzierung
wäre der Bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit gegeben,
eine Ersatzschule besonderer Prägung für seelisch behinderte
Menschen zu schaffen, die eine Vorreiterrolle in unserer immer stärker
suchtgeprägten Gesellschaft spielen kann.
Erfahrungen aus der pädagogischen Arbeit des IBiZ werden wissenschaftlich
begleitet und können anderwärts altersspezifisch genutzt werden,
so daß gemäß den Erfolgen die Methodik im weitesten Sinne
angewandt werden kann; damit wäre eine Sonderung der betroffenen
SchülerInnen später nicht mehr notwendig, und das System IBiZ
zur Integration Suchtkranker könnte Teil einer allgemeinen pädagogischen
Praxis werden.
Ökonomische
Aspekte
Haushaltserwägungen spielen gewöhnlich eine entscheidende Rolle
bei der Verwirklichung von Reformvorhaben. Notwendige Reformen allerdings
nicht durchzuführen belastet Bund, Länder und Kommunen nachhaltig
auf allen Ebenen durch den Mangel an Innovationsfähigkeit; das wirkt
sich besonders im Sozialen aus.
In diesem Sinne können
Umwegsrentabilitätsstudien helfen, wie sie durch das IBiZ vorgelegt
wurden, um die Nachhaltigkeit des IBiZ-Vorhabens zu zeigen:
Es ist in jedem Fall teurer, SchülerInnen den Bildungsgang abbrechen
zu lassen und sie damit in Abhängigkeit von den Sozialhilfeträgern
und -ämtern zu schicken als ihnen zu ermöglichen, ihre besonderen
Begabungen zu entwickeln und zu fördern und diese in der Gesellschaft
nutzbar zu machen.
Finanziell günstiger
für den Staat ist also, diese jungen Menschen rechtzeitig und angemessen
zu fördern. Das ist nicht teurer als in anderen Förderbereichen
bei vermutlich sehr viel höherem Gesamterfolg durch die spätere
Selbständigkeit der Geförderten.
Ernst-Friedrich
Harmsen, Projektleiter IBiZ
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